Wirtschaftliche Wechselwirkungen in Abfindungsklauseln Scheidet ein Arzt oder Zahnarzt aus einer in der Rechtsform einer Personengesellschaft geführten Berufsausübungsgemeinschaft aus, hat er in der Regel einen Abfindungsanspruch [1]. Dies gilt bei gesellschaftsvertraglich vereinbarter Fortführung der Gesellschaft nach dem Ausscheiden des Gesellschafters unabhängig davon, ob das Ausscheiden zu einer Anwachsung der GesellschaftsanteileMehr anzeigen